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Doris Wörner
Lunaweg 24
CH-4500 Solothurn
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma fondamenta Unternehmensentwicklung, Beratung und
Dienstleistungen in den Bereichen Organisation und Controlling
Abnahme
Nach einer vereinbarten Projektphase (Milestone) gibt es die Zwischenabnahme.
Die Zwischenabnahme ist verbindlich für das weitere Vorgehen gemäss
Pflichtenheft. Aufwendige Änderungen nach der Zwischenabnahme, die nicht auf
Verschulden von fondamenta zurückzuführen sind, werden gemäss dem
vereinbarten Tarif nachbelastet.
Die Endabnahme des Projekts erfolgt nach Avisierung innert 2 Wochen. Nach
dieser Frist ist fondamenta berechtigt ihre Dienstleistungen vollumfänglich zu
verrechnen.